Alle Einwohner bzw. Residenten der Kanaren erhalten auf viele Angebote einen Preisnachlass. Mit deinem spanischen Ausländerausweis (Residencia), aus dem hervorgeht, dass du langfristig (oder dauerhaft) in Spanien wohnhaft bist, kannst du diesen Rabatt einlösen.
Der Residentenrabatt kann bei Online-Reservierungen meistens während des Kaufvorgangs aktiviert werden, indem man "Ich bin ein Einwohner" ankreuzt.
Zu den Vergünstigungen für Residenten gehören:
- 75% Rabatt für Fähren & Flüge innerhalb den Kanarischen Inseln
- Kostenlose Bus & Straßenbahn für Pendler (ab 15 Fahrten pro Monat)
- Rabatte auf Tickets für Loro Parque, Siam Park, Kajakfahren und Walbeobachtung, Teide National Park, Jungle Park, Golfplätze auf Teneriffa, Museen, uvm.
- Rabatte auf Parktickets
- kostenlose Sprachkurse
- Ermäßigungen bei einigen Hotels, Restaurants und anderen Dienstleistungen.
Es gibt auch Rabatte, die auf die ortsnahe Ansässigkeit begrenzt sind, wie zum Beispiel im Lago Martianez in Puerto de la Cruz, wo Rabatte nicht für alle Residenten der Insel gelten, sondern nur für Residenten der jeweiligen Stadt.
Steuervorteile für Residenten
Wenn du in Spanien steuerlich ansässig bist, wirst du auf dein weltweites Einkommen und Vermögen besteuert, es sei denn, du bist wohlhabend und hast das Glück, vom spanischen Finanzamt den begehrten Steuerstatus ohne Wohnsitz zu erhalten, was dich rechtlich von der Zahlung von Steuern auf dein weltweites Vermögen/Einkommen befreit. Man gilt als unbegrenzt steuerpflichtig, wenn man mindestens 183 Tage pro Jahr in Spanien anwesend ist.
Die
folgende Liste ist unvollständig und soll nur einen groben Überblick verschaffen:
Einkommenssteuer
- Residenten in Spanien müssen Föderale und autonome Einkommensteuer (IRPF) zahlen. Diese Steuer wird mit einem progressiven Satz in 6 Stufen von 21% bis 52% berechnet.
- Man muss keine Einkommensteuererklärung für Einkünfte unter 22.000 € von einem einzelnen Arbeitgeber einreichen (gilt nicht für Selbständige).
Erbschaftssteuer:
- 99,9% Steuerermäßigung auf die Steuerbemessungsgrundlage eines Erben, dessen steuerlicher Hauptwohnsitz auf den Kanaren ist.
Schenkungssteuer:
- Viele Regionen in Spanien bieten großzügige Steuervergünstigungen zwischen Angehörigen an, d. h. auf den Kanaren gibt es für Bargeldgeschenke an unter 21-Jährige (Steuerklasse 1) ohne Obergrenze eine Steuerermäßigung um 99,9% (steuerfrei) und für über 21-Jährige (Steuerklassen 2 & 3) bis 55.000 Euro.
- Da Deutschland und Spanien auf dem Gebiet der Erbschafts- und
Schenkungssteuer kein Doppelbesteuerungsabkommen haben, richtet sich die
Anrechnung nach den nationalen Bestimmungen.
Kapitalertragssteuer (beim Verkauf einer Immobilie in Spanien):
- Befreiung bei Wohnsitzänderung: Wenn du den Verkaufserlös in einen neuen Hauptwohnsitz in Spanien (oder in der Europäischen Union) investierst, wird deine Steuerpflicht vollständig aufgehoben.
- Über 65-Jährige sind von der Zahlung der Kapitalertragssteuer auf den Verkauf ihres Hauses befreit.
Plusvalía - Kommunale Wertzuwachssteuer (beim Verkauf, beim Erben):
- Die Gemeinden bieten Residenten erhebliche Steuerermäßigungen, in einigen Fällen bis zu 95%.
IBI - Grundsteuer:
- In einigen Gemeinden erhalten Residenten bis zu 35% Ermäßigungen.
Steuern und Gesetze können sich ändern, daher geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit und Aktualität der angegebenen Informationen. Diese sollen nur für den groben Überblick dienen. Für genauere Informationen empfiehlt es sich, sich von einem Steuerberater beraten lassen.