Schritt 2: Die Meldebescheinigung

Die Anmeldung des neuen Wohnsitzes erfolgt im „Ayuntamiento“, dem Rathaus der Gemeinde. Diese Anmeldung nennt sich „Empadronamiento“ und du erhältst dann das „Certificado de Empadronamiento“ - die spanische Meldebescheinigung.

Was brauche ich, um die Meldebescheinigung zu beantragen?

Die spanische Meldebescheinigung bekommst du im Rathaus deiner Gemeinde. Am besten erkundigst du dich auf Google Maps, wo das Rathaus („Ayuntamiento“) in deiner Nähe ist.

Für die Anmeldung brauchst du

  • einen gültigen Pass oder Personalausweis
  • einen Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag, Kaufurkunde)

Auf dem Amt (oder auf der Homepage deiner Gemeinde) bekommst du ein Antragsformular, das du auf Spanisch ausfüllen musst mit folgenden Angaben: Name, Adresse, Nationalität, Geburtsort und -datum, Schul- und Universitätsabschluss.

Anschließend bekommst du dein „Certificado de Empadronamiento“ als DIN A4-Blatt.

Wofür brauche ich das Empadronamiento?

Es ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten im Rathaus anmelden muss, sondern man braucht dieses Dokument vor allem, um die „Residencia“ zu beantragen. Auch für die Anmeldung beim Hausarzt im nächstgelegenen Centro de Salud oder die Ummeldung deines Autos brauchst du diesen Nachweis über deinen ständigen Wohnsitz in Spanien.

Wenn du offiziell in der Gemeinde gemeldet bist, hast du Anspruch auf alle Sozialleistungen und Vergünstigungen der Gemeinde. Für nationale Vergünstigungen wie Flug- oder Fährtickets zum Festland oder zu anderen Inseln brauchst du allerdings das „Certificado de Ciudadano de la Unión“ (auch Residencia genannt).

Mit der Anmeldung des Wohnsitzes in der zuständigen Gemeinde hast du auch das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen. Dazu musst du dich allerdings in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Muss ich mich in Deutschland abmelden?

Für die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien spielt es keine Rolle, ob du dich in Deutschland abgemeldet hast oder nicht. Wenn du dauerhaft nach Spanien auswandern möchtest, musst du dich in Deutschland abmelden, denn seit 2015 besteht in Deutschland eine gesetzliche Abmeldepflicht für Bürger, die keine Wohnung in Deutschland haben.