Krankmeldung und Lohnfortzahlung

Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf das staatliche Gesundheitssystem, für das du dich im nächstgelegenen Centro de Salud (Gesundheitszentrum) deines gemeldeten Wohnortes anmelden musst, wo du dann deine gesetzliche Krankenversicherungskarte und einen Hausarzt zugewiesen bekommst. Dies solltest du frühzeitig tun und nicht erst wenn ein Krankheitsfall eintritt, da es dich wertvolle Zeit kosten kann. 

Um dich im staatlichen Gesundheitssystem anzumelden, benötigst du deine NIE-Nummer, Meldebescheinigung (Empadronamiento) und ggf. eine Arbeitsbescheinigung. Mit diesen Dokumenten kannst du dich im Centro de Salud (Gesundheitszentrum) anmelden und erhältst eine Gesundheitskarte. Lass dir dabei von einem Übersetzer helfen.

Eine Krankschreibung ("Baja") bekommst du nur von deinem Hausarzt im örtlichen Centro de Salud, aus dem staatlichen Gesundheitssystem. Beachte, dass du dir nach Genesung eine Gesundschreibung ("Alta") vom Hausarzt ausstellen lassen musst. 

Webseite des staatlichen Gesundheitssystems auf den Kanaren:
https://www3.gobiernodecanarias.org/citasalud/#/

Die App "miCita previa" des staatlichen Gesundheitssystems ermöglicht einfache Terminvereinbarungen und erinnert automatisch an vereinbarte Termine. In der App kannst du den Barcode auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte scannen, um deinen Online-Patientenzugang zu registrieren.

Du kannst zusätzlich eine private Krankenversicherung abschließen, um dich umfassend abzusichern. Das staatliche System bietet eine medizinische Grundversorgung, während private Versicherungen umfassendere Leistungen anbieten und zwischen 40 € und 70 € pro Monat kosten, die sogar von manchen Arbeitgebern übernommen werden. Eine private Krankenversicherung bietet oft schnellere Termine, Zugang zu Spezialisten und eine größere Auswahl an medizinischen Leistungen. Die Kosten variieren je nach Versicherungsanbieter, Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang.

So funktioniert die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Für die ersten drei Tage einer Krankheit hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt; entsprechend werden diese Fehltage am Monatsende vom Gehalt abgezogen. Vom 4. bis zum 15. Krankheitstag muss der Arbeitgeber 60 % des Grundlohns (base de cotización) zahlen, d.h. das bei der Sozialversicherung gemeldete Jahresgehalt mit allen Nebenleistungen geteilt durch zwölf. Vom 16. bis zum 20. Krankheitstag wird der gleiche Betrag gezahlt, allerdings von der Sozialversicherung (Seguridad Social). Ab dem 21. Krankheitstag zahlt die Sozialversicherung weiter, allerdings 75 % statt 60 % des Grundgehalts. Für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gelten besondere Regelungen. Auch in Tarifverträgen können geringfügig abweichende Regelungen getroffen werden.